Mieten und Wohnungsanteile
Für jede Wohnung ist ein monatlichen Mietzins und vor dem Wohnungsbezug einmalig ein Genossenschaftsanteil (Wohnungsanteil) zu entrichten. Der Genossenschaftsanteil ist nach dem Auszug grundsätzlich rückzahlbar. Fristen und Vorgehen für die Rückzahlung sind in den Statuten der Genossenschaft festgelegt. Der Genossenschaftsanteil wird nicht verzinst.
Sowohl die Mieten als auch die Wohnungsanteile werden aufgrund der Fläche der Wohnungen berechnet: grössere Wohnungen sind teurer, kleinere sind günstiger.
Die Höhe der Mieten und der Wohnungsanteile sind noch nicht genau bekannt. Die folgenden Beträge basieren auf dem gegenwärtigen Stand der Planung und sind provisorisch. Die tatsächlichen Mieten und Wohnungsanteile können höher oder tiefer ausfallen und werden festgelegt, sobald die definitiven Kosten als auch alle Förder- und Unterstützungsbeiträge bekannt sind.
Wohnungsgrösse Fläche Wohnungsanteil Miete (exkl. NK)
1 Zimmer (Joker-Zimmer)
> 18 m
² ca. Fr. 40'000.- Fr. 350 - 650.- Warteliste
1
½
-Zimmer-Wohnung > 50 m
² ca. Fr. 100'000.- Fr. 1'350 - 1'400.- Warteliste
2 ½
-Zimmer-Wohnung > 60 m
² ca. Fr. 120'000..- Fr. 1'550 - 1'800.-
Warteliste
3 ½
-Zimmer-Wohnung > 75 m
² ca. Fr. 160'000.- Fr. 2'000 - 2'100.-
Warteliste
4 ½
-Zimmer-Wohnung > 90 m
² ca. Fr. 190'000.- Fr. 2'350 - 2'650.-
Warteliste
Alle Wohnungen sind derzeit reserviert! - Was bedeutet "Warteliste"?
Zur Zeit sind alle Wohnungen reserviert. Wir freuen uns sehr, denn als Genossenschaft sehen wir uns in unserem Konzept bestätigt.
Falls Sie an einer Wohnung interessiert sind, heisst das nicht unbedingt, dass Sie nicht mehr dabei sein können.
Denn: Wir wissen sehr gut, dass Lebenspläne und damit auch Wohnungsreservationen ändern können. Deshalb haben wir eine Warteliste angelegt.
Interessenten auf der Warteliste werden in der vorgesehenen Reighenfolge angeschrieben, sobald eie Wohnung frei wird. Bei Interesse lohnt es sich deshalb, sich frühzeitig anzumelden.